Solo-Selbstständige in der Krise: Das Herrenberg-Urteil und politische Lösungsansätze

Das Herrenberg-Urteil hat die ohnehin prekäre Situation von Solo-Selbstständigen im Bildungsbereich weiter verschärft. Existenzängste, finanzielle Belastungen und Rechtsunsicherheit prägen den Alltag vieler Guides und Vermittler*innen. Die aktuellen Arbeitsmodelle sind nicht mehr tragbar, denn sie bieten weder ausreichende soziale Absicherung noch Planungssicherheit.

Die Besonderheiten der Branche – wie projektbezogene, hochqualifizierte Arbeit, flexible Einsatzmöglichkeiten und geringe Stundenumfänge – erfordert neue Lösungen. Die Auftraggeber reagieren derzeit mit Verunsicherung. Ihre Diskussionen und Planungen sehen vor, dass die Risiken vor allem von den soloselbständigen Guides getragen werden sollen.

Flexibilität und soziale Sicherheit müssen kein Widerspruch sein – doch dazu braucht es politische Weichenstellungen. Ohne politische Lösungen drohen existenzbedrohende Folgen für Solo-Selbstständige und die kulturellen Einrichtungen. Deshalb haben wir Forderungen und Vorschläge entwickelt, um die Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten nachhaltig zu verbessern.


Was ist das Herrenberg-Urteil?

Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R) bildet einen Wendepunkt in der rechtlichen Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen im Bildungsbereich. Es klärt die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und betrifft zahlreiche freiberufliche Lehrkräfte, Guides und Vermittler*innen (und Soloselbständige aus weiteren Berufsfeldern).

Kernaussagen des Urteils

  • Tatsächliche Arbeitsrealität entscheidet: Nicht die Vertragsbezeichnung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit ist maßgeblich für die Einordnung als selbstständig oder abhängig beschäftigt.
  • Kriterien für abhängige Beschäftigung
    • Weisungsgebundenheit: feste Unterrichtszeiten, vorgegebenen Räume oder Lehrpläne
    • Eingliederung in den Betrieb: Nutzung der Infrastruktur der Einrichtung, Teilnahme an internen Veranstaltungen oder Konferenzen
    • Fehlende unternehmerische Chancen und Risiken: keine eigene Kundenakquise, kein unternehmerisches Risiko und keine eigenständige betriebliche Organisation

Infolgedessen müssen viele freiberufliche Lehrkräfte und Guides, die bisher als Selbstständige galten, nun als abhängig Beschäftigte eingestuft werden – mit gravierenden Folgen für beide Seiten.


Aktuelle Übergangsregelung



Bis 31. Dezember 2027 können bestehende Honorarverträge weitergelten,
wenn beide Vertragsparteien bei Abschluss von einer selbstständigen Tätigkeit ausgingen. Guides, die diese Übergangsregelung nicht unterschrieben haben, werden nicht mehr beschäftigt und haben daher ihr Einkommen verloren. Ab 2028 müssen alle Verträge den neuen rechtlichen Maßstäben entsprechen.


Situation der Guides

Prekäre Arbeitsbedingungen, also fehlende Planungssicherheit, unregelmäßige Einkommen und fehlende soziale Absicherung führen zu Existenzängsten.

Finanzielle Belastungen durch fehlende soziale Absicherung

Solo-Selbstständige tragen alle Kosten für ihre soziale Absicherung selbst.

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge müssen in voller Höhe selbst gezahlt werden, im Falle einer Erkrankung gibt es keinen Anspruch auf Krankengeld durch den Auftraggeber.
  • Kein Lohnersatz bei Arbeitsunfähigkeit: Das Einkommen bricht weg, während die Fixkosten (Miete, Versicherungen) weiterlaufen. Eine private Krankentagegeldversicherung ist für viele Guides zu teuer.
  • Rentenversicherung: Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist teuer und führt oft nur zu geringen Rentenansprüchen im Alter. Vielen freiberuflichen Guides droht Altersarmut. Private Vorsorge muss selbst organisiert und finanziert werden – ohne Arbeitgeberzuschuss.
  • Arbeitslosenversicherung: Auch hier ist eine freiwillige Versicherung möglich, aber mit hohen Kosten verbunden und für viele nicht erschwinglich.

Betriebliche Kosten

Daneben tragen Solo-Selbstständige weitere erhebliche Kosten, die Angestellte nicht haben:

  • Steuern: Neben der Einkommensteuer müssen viele Guides Umsatzsteuer zahlen, einige auch Gewerbesteuer. Aktuell liegt die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung im Ermessen der Sachbearbeiter*innen der Finanzämter. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und willkürlichen Entscheidungen.
  • Betriebskosten: Büromaterial, Fachliteratur, Weiterbildungen, Versicherungen (z.B. Berufshaftpflicht), Marketing.

Rechtsunsicherheit und Existenzbedrohung durch das Herrenberg-Urteil

  • Rückwirkende Sozialversicherungspflicht: Bei einer nachträglichen Einstufung als scheinselbstständig drohen Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge (bis zu vier Jahre).
  • Strafrechtliche Risiken: Bei vorsätzlichem Vorenthalten von Sozialabgaben drohen Strafen nach § 266a StGB.



Folgen des Herrenberg-Urteil für Museen und Gedenkstätten

Finanzielle Belastung

  • Nachzahlungen für Sozialversicherung: Für bisher als freiberuflich beschäftigte Guides und Vermittler*innen müssen ggf. rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
  • Steigende Personalkosten: Die Umwandlung von Honorar- in Arbeitsverträge führt zu höheren Ausgaben für Löhne und Sozialabgaben.

Organisatorische Herausforderungen

  • Fehlende Planungssicherheit: Unklar ist, welche Verträge zukünftig noch rechtssicher abgeschlossen werden können.
  • Eingeschränkte Flexibilität: Im Falle von Anstellungen verlieren Museen die Möglichkeit, kurzfristig auf gesteigerte Nachfrage, (thematische oder sprachliche) Spezialanfragen oder Sonderausstellungen mit externen Kräften zu reagieren.
  • Verwaltungsaufwand: Die Anpassung an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert zusätzlichen Aufwand in der Personalverwaltung.

Kulturelle und inhaltliche Verluste

  • Fachkräftemangel: Viele freiberufliche Expert*innen könnten sich aufgrund der Unsicherheit aus dem Bereich zurückziehen.
  • Weniger Vielfalt im Angebot: Freiberufliche Guides bringen oft spezielle Expertisen und Perspektiven ein – ihr Wegfall würde das Programm verarmen lassen.

Ohne politische Lösungen drohen existenzielle Folgen für Solo-Selbstständige und kulturelle Einrichtungen. Wir brauchen neue Beschäftigungsformen, die der modernen Arbeitswelt in diesem Sektor entsprechen!



Unsere politischen Forderungen (an das Land Berlin und den Bund) bezüglich der Arbeitsbedingungen für Solo-Selbstständige im außerschulischen Bildungsbereich

Beteiligung der Auftraggeber an der Sozialversicherung:
Die Last der Sozialabgaben darf nicht allein bei den Solo-Selbstständigen liegen. Auftraggeber müssen sich verbindlich an den Beiträgen beteiligen (z.B. durch einen Prozentsatz auf Honorare, der direkt an die Sozialkassen abgeführt wird).

Freiberufliche im Bildungsbereich benötigen eine umfassende Absicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Ausweitung der KSK auf Bildungsarbeitende (analog zu Künstler:innen und Publizist:innen) oder die Gründung einer eigenen Sozialkasse für den Bildungssektor mit vollständiger Absicherung (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) wäre ein wichtiger Schritt.
Ein weiteres mögliches Modell könnten die festen freien Mitarbeiter:innen im Journalismus sein.

Keine pauschale Rentenversicherungspflicht ohne Gegenleistung: Stattdessen bedarf es einer vollständigen sozialen Absicherung zu bezahlbaren Beiträgen.

Berücksichtigung von Kleinsthonoraren: Erhöhung der Einkommensgrenze für die Befreiung von der Versicherungspflicht.

Flexiblere Kriterien für unternehmerisches Handeln: Anerkennung von Fachkompetenz und spezialisiertem Wissen als unternehmerische Chance.

Umsatzsteuerbefreiung für freiberufliche Bildungsarbeit. Freiberufliche Tätigkeiten in Museen und Gedenkstätten müssen steuerlich gleichgestellt werden mit den Leistungen der Museen selbst (gemäß § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG). Die Umsatzsteuerbefreiung muss für alle Bildungsleistungen in Museen und Gedenkstätten gelten.

Branchenlösungen für die moderne Arbeitswelt im Bereich Bildung und Kultur: Die Besonderheiten des Sektors (z.B. hohe Qualifikationen, geringe Stundenumfänge, projektbezogene Arbeit) erfordern spezifische Regelungen. Neuen Modelle müssen sowohl Flexibilität als auch soziale Absicherung und Planbarkeit ermöglichen (z.B. hybride Modelle aus Teilzeitanstellung und Freiberuflichkeit).



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